Geher

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Geher


Als Geher oder Geherin wurden vor mehr als 400 Jahren Aijnan bezeichnet, die ledigen und partnerlosen Aijnan den Hof machten. Dabei durften sie einfach erklären, dass sie der/die Geher/in desjenigen sind. Derjenige konnte sich nicht dagegen wehren und musste es einfach hinnehmen. Wenn jemand aber was dagegen hatte, weil er denjenigen selber ins Auge gefasst hatte, mussten die Kontrahenten ihren Anspruch als Geher/in irgendwie lösen. Bevorzugt wurde die Methode, dass derjenige, der als erstes fünf Treffer am Gegner anbrachte, die Gunst erwarb, ein/e Geher/in zu werden. Dabei wurden weder Waffen erlaubt, noch Schläge unter der Gürtellinie. Jede/r, der einen Geher/in hatte, konnte nicht mehr von einem anderen Umworben werden.

Wegen des letzten Grundes haben die Aijnan diese Tradition auch wieder abgeschafft. Es gab zu viele sinnlose Unfälle, so dass man sich entschloss, das einfach zu lockern.